>>> fairpress.de - medieninformation, Hannover, 17.04.2000

 

 

BGH-Urteil: Kalkofe darf weiterhin Fernsehsatire betreiben!

 

"Trash-Moderatoren müssen weiter mit Gegenwehr rechnen" und "Bundesrichter geben Fernsehsatire eine Chance", so berichtet u.a. die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND in der Ausgabe vom 14./15. April 2000.

Was war passiert?

Oliver Kalkofe, Deutschlands meistgefürchteter Satiriker, ist bekannt für seine gnadenlosen Attacken gegen den täglichen Fernsehwahnsinn. Kaum eine Sendung und kaum ein Moderator wurden bisher von ihm verschont.

1994 hatte er die Dämlichkeit der RTL-Show ‚Der Preis ist heiß' mit Harry Wijnvoord in seiner Sendung ‚Kalkofes Mattscheibe' (Premiere) in gewohnter Manier aufs Korn genommen. Dagegen zog die Produktionsfirma Freemantle durch drei Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof.

Nach jahrelangem Prozeß entschied der Bundesgerichtshof nun endlich, daß Satiriker auch durch das Zeigen von Originalausschnitten die Dummheit von Sendungen geißeln dürfen. Der BGH ließ in einer Pressemitteilung vom 13. April 2000 verlauten, daß der Beitrag in ‚Kalkofes Mattscheibe' als urheberrechtlich neues selbständiges Werk zu werten sei und im Rahmen der durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) geschützten Aufgabenstellung als nicht wettbewerbswidrig anzusehen ist.

Grimme-Preisträger und FRÜHSTYXRADIO-Erfolgsautor Oliver Kalkofe, der derzeit an einem neuen Fernsehformat arbeitet, nimmt erleichtert Stellung zum BGH-Urteil:

"Justitia ist nicht blind &endash; auch sie hat schon mal ferngesehen. Mit diesem Urteil hat sie ein Zeichen gesetzt, daß nicht jeder Sender ungestraft sein Publikum verblöden darf. Gegenwehr ist erlaubt. Ein kleines Urteil für den Bundesgerichtshof &endash; ein großes Urteil für das Publikum!".

 

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