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fairpress.de - medieninformation, Hannover,
17.04.2000 BGH-Urteil: Kalkofe darf
weiterhin Fernsehsatire betreiben! "Trash-Moderatoren
müssen weiter mit Gegenwehr rechnen" und
"Bundesrichter geben Fernsehsatire eine Chance", so
berichtet u.a. die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND in
der Ausgabe vom 14./15. April 2000. Was war
passiert? Oliver Kalkofe,
Deutschlands meistgefürchteter Satiriker, ist
bekannt für seine gnadenlosen Attacken gegen
den täglichen Fernsehwahnsinn. Kaum eine
Sendung und kaum ein Moderator wurden bisher von
ihm verschont. 1994 hatte er die
Dämlichkeit der RTL-Show Der Preis ist
heiß' mit Harry Wijnvoord in seiner Sendung
Kalkofes Mattscheibe' (Premiere) in gewohnter
Manier aufs Korn genommen. Dagegen zog die
Produktionsfirma Freemantle durch drei Instanzen
bis vor den Bundesgerichtshof. Nach jahrelangem
Prozeß entschied der Bundesgerichtshof nun
endlich, daß Satiriker auch durch das Zeigen
von Originalausschnitten die Dummheit von Sendungen
geißeln dürfen. Der BGH ließ in
einer Pressemitteilung
vom 13. April 2000 verlauten, daß der Beitrag
in Kalkofes Mattscheibe' als urheberrechtlich
neues selbständiges Werk zu werten sei und im
Rahmen der durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG)
geschützten Aufgabenstellung als nicht
wettbewerbswidrig anzusehen ist. Grimme-Preisträger
und FRÜHSTYXRADIO-Erfolgsautor Oliver Kalkofe,
der derzeit an einem neuen Fernsehformat arbeitet,
nimmt erleichtert Stellung zum
BGH-Urteil: "Justitia ist
nicht blind &endash; auch sie hat schon mal
ferngesehen. Mit diesem Urteil hat sie ein Zeichen
gesetzt, daß nicht jeder Sender ungestraft
sein Publikum verblöden darf. Gegenwehr ist
erlaubt. Ein kleines Urteil für den
Bundesgerichtshof &endash; ein großes Urteil
für das Publikum!". Download
- Presseinformation (48 KB/.pdf) fairpress Kontakt: Weitere
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